Bescheinigungen
Aufenthalts- und Meldebescheinigung
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen bei Bedarf eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde mit einer Wohnung gemeldet sind.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
- gebührenpflichtig (8,20 €)
Die Beantragung einer Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
im Zusammenhang mit folgenden Kriterien ist gebührenfrei:
- der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer
Sozialleistung (§64 SGB X)
- bei Gnaden- und Fürsorgeangelegenheiten
- zur Entschädigung politischer Häftlinge
- zur Vorlage bei der Bundesbeauftragten für die Staats-
sicherheitsunterlagen
Haushaltsbescheinigung
Das Einwohnermeldewesen stellt Ihnen bei Bedarf eine Haushaltsbescheinigung (gebührenfrei) aus. Eine Haushaltsbescheinigung wird z.B. zur Beantragung von Kindergeld benötigt.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
Steuerliche Lebensbescheinigung
Das Einwohnermeldewesen stellt Ihnen bei Bedarf eine Steuerliche Lebensbescheinigung (gebührenfrei) aus. Die Bescheinigung wird bei der Behörde beantragt, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Sie benötigen:
- Geburtsurkunde des Kindes oder
- Vaterschaftsanerkennung oder
- Scheidungsurteil
Bitte beachten Sie:
Die Steuerliche Lebensbescheinigung ist längstens 3 Jahre gültig.